Laut Arbeitsplatzverordnung sollte der zulässige Lärmpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden. Das entspricht in etwa der Lautstärke einer normalen Unterhaltung und ist als Richtgrenze für sogenannte geistige Tätigkeiten gedacht.
Aber auch die Raumgröße hat Einfluss auf den Richtwert.
Das bedeutet, dass für unterschiedliche Raumgrößen auch ein anderer Richtwert gilt. Nehmen wir denn kleinen Büroraum, hier gilt ein Richtwert von 35 Dezibel. Hingegen im Großraumbüro ein Richtwert von 45 Dezibel angegeben wird.
Und vergessen wir nicht den menschlichen Faktor und die Tatsache dass jeder Lärm völlig anders empfindet.
Manch einer kann selbst bei hohen Lärmpegel ohne Probleme seiner Arbeit nachgehen, hingegen sein gegenüber schon bei kleinsten akustischen Ablenkungen daran gehindert wird. Zusammengefasst: Lärm im Büro hat negative Folgen auf Leistungsbereitschaft und Konzentration, tägliche Arbeitsabläufe fallen einen schwer.